Vereinbarte
– einzelne wie regelmäßige - Termine sind verbindlich. Vorgemerkte
Termine gelten als vereinbart, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach
dem „Vormerken“ oder bis eine Woche vor dem Termin abgesagt werden. Bei
Unklarheiten in Bezug auf (geänderte) Termine liegt es in der Verantwortung
des Reitschülers/Klienten, diese zu beseitigen.
Der
Unterricht findet grundsätzlich bei jedem Wetter und ganzjährig auch zu
Ferienzeiten statt (Ausnahmen werden rechtzeitig angekündigt). Für
gesetzliche Feiertage werden gegebenenfalls einzelne Absprachen getroffen.
Regelmäßige
Termine sind im wöchentlichen oder im 2-wöchentlichen Rhythmus möglich
und gelten ab ihrer Vereinbarung auf unbestimmte Zeit. Die Beendigung der
Reitstunden muss mit einer Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum
Monatsende bekannt gegeben werden. Der vereinbarte Rhythmus von regelmäßigen
Terminen bleibt erhalten, auch wenn einzelne Termine ausfallen oder
Ersatztermine vereinbart werden.
Wenn
vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, teilen Sie uns dies
bitte möglichst frühzeitig mit. Absagen in den Schulferien sind kostenfrei
möglich, wenn sie mindestens eine Woche im voraus bekannt gegeben werden.
Bei einer späteren Absage und außerhalb der Ferien werden 10,- €
Stornogebühr fällig. Absagen bitte telefonisch mitteilen, da sie sonst
untergehen können! Bei E-Mailsmuss
der Erhalt einer richtigen Antwort kontrolliert werden.
Mit Reitern, die aus
gesundheitlichen Gründen häufiger Termine nicht wahrnehmen können, kann
eine Sondervereinbarung getroffen werden.
Sollten
Stunden ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, wird der volle
Stundensatz in Rechnung gestellt.
Mit
der Anmeldung bestätigt der Klient / Erziehungsberechtigte, dass bei
ihm/seinem Kind keine Kontraindikationen vorliegen.
Die
Klienten/Reitschüler sind während des Unterrichts versichert, außerhalb
der Reitstunden befinden Sie sich auf eigene Gefahr auf dem Haldenhof. Bitte
achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit und die Ihres Kindes und nehmen Sie Rücksicht
auf die anderen Pferde und Reiter - beachten Sie auch die „Hofordnung“
des Haldenhofs (die in meinem Spind aushängt) und den Elternbrief.